Allgemeine Hinweise: Es gelten die
österreichischen Hotelvertragsbedingungen als vereinbart. Als Gerichtstand gilt Landeck. Erfüllungsort ist der Ort, in dem der Beherbergungsbetrieb liegt.
Für ein
nicht in Anspruch genommenes Abendessen werden
€ 8.- bzw. € 4.- pro Kind abgezogen.
Sollte die Konsumation vom Frühstück nicht möglich sein, erhalten Sie ein
Lunchpaket. Die Ablöse in Bargeld ist nicht möglich. Gerne können unsere
Gäste von den Appartements auch an unserem
reichhaltigen Frühstücksbuffet sowie am Abendessen teilnehmen. Die aktuellen Preise finden Sie
hier.